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Hier erfährst du, wie der Steuerrechner die Einkommensteuer ermittelt, welche Werte dafür herangezogen werden und was er bewusst nicht abbildet. Zurück zum Steuerrechner geht es jederzeit.
Für Selbstständige und Freelancer in Österreich, die wissen wollen, wie viel Einkommensteuer sie für ein Kalenderjahr voraussichtlich an das Finanzamt nachzahlen müssen. Er funktioniert auch dann, wenn neben der Selbstständigkeit ein Anstellungsverhältnis besteht. Genau dieser Fall führt am häufigsten zu Überraschungen bei der Steuererklärung.
Lena ist angestellte Webdesignerin und nimmt nebenbei kleinere Website-Aufträge an. Nach ihrem ersten Jahr als Selbstständige steht die Einkommensteuererklärung über FinanzOnline an. Bevor sie startet, will sie wissen, mit welcher Nachzahlung sie rechnen muss und ob das Geld dafür zur Seite gelegt ist.
Von deinen Einnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen. Die SVS-Beiträge sind ebenfalls eine Betriebsausgabe (§ 4 Abs 4 Z 1 EStG) und werden deshalb separat abgefragt. So lässt sich im Ergebnis nachvollziehen, wie stark sie den steuerpflichtigen Gewinn senken. Wenn du den Betrag nicht kennst, schätzt ihn der Rechner mit 26,83% des Gewinns plus der pauschalen Unfallversicherung.
Vom Gewinn bleiben 15% steuerfrei, höchstens 4.950,00 €. Das ist der Grundfreibetrag als Teil des Gewinnfreibetrages. Er steht dir ohne jede Investition zu. Bei einem Verlust wird kein Freibetrag abgezogen.
Dein Bruttogehalt wird in laufende Bezüge und Sonderzahlungen aufgeteilt, weil beide unterschiedlich besteuert werden. Das 13. und 14. Gehalt gilt als sonstiger Bezug und wird nach § 67 Abs 1 EStG pauschal mit 6% besteuert. Es fließt also nicht in den progressiven Tarif ein. Von beiden Teilen werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (18,07% laufend, 17,07% auf Sonderzahlungen), jeweils nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage.
Wenn du neben der Selbstständigkeit angestellt bist, bleiben bis zu 730 € der übrigen Einkünfte steuerfrei (§ 41 Abs 3 EStG). Der Freibetrag verringert sich um den Betrag, um den diese Einkünfte 730 € übersteigen, und ist ab 1.460 € aufgebraucht.
Die Summe aus laufenden Bezügen und steuerpflichtigem Gewinn wird auf ganze Euro gerundet und auf die Tarifstufen verteilt. Von der so ermittelten Tarifsteuer wird bei einem Anstellungsverhältnis der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € abgezogen. Danach kommt die Steuer auf die Sonderzahlungen hinzu. Absetzbeträge wirken auf diese pauschale Steuer nicht.
Zuletzt wird die Lohnsteuer abgezogen, die dein Arbeitgeber über das Jahr schon abgeführt hat. Bleibt ein Betrag übrig, ist das deine voraussichtliche Nachzahlung. Ist mehr abgeführt worden als nötig, zeigt der Rechner eine voraussichtliche Gutschrift. Diese fällt in der Praxis meist höher aus, weil Sonderausgaben und weitere Absetzbeträge hier nicht abgebildet sind.
| 0 bis 13.539 € | 0% |
| 13.539 bis 21.992 € | 20% |
| 21.992 bis 36.458 € | 30% |
| 36.458 bis 70.365 € | 40% |
| 70.365 bis 104.859 € | 48% |
| über 104.859 € | 50% |
| über 1.000.000 € | 55% |
Der Spitzensteuersatz von 55% über einer Million Euro ist befristet. Die Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst.
| SVS-Beitragssatz (Selbstständige) | 26,83% |
| SVS-Unfallversicherung | 12,95 € / Monat |
| SVS-Mindestbeitragsgrundlage | 551,10 € / Monat |
| SVS-Höchstbeitragsgrundlage | 8.085 € / Monat |
| Dienstnehmerbeitrag laufend | 18,07% |
| Dienstnehmerbeitrag Sonderzahlungen | 17,07% |
| Höchstbeitragsgrundlage laufend | 6.930 € / Monat |
| Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | 13.860 € / Jahr |
| Grundfreibetrag | 15%, max. 4.950 € |
| Veranlagungsfreibetrag | 730 € |
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € |
| Steuersatz Sonderzahlungen | 6% |
| Freibetrag Sonderzahlungen | 620 € |
| Freigrenze Sonderzahlungen | 2.615 € |
Der Rechner deckt den häufigsten Fall ab und lässt alles weg, was individuelle Angaben braucht. Nicht abgebildet sind:
Die Punkte, die Steuer sparen, fehlen also ebenso wie jene, die sie erhöhen. In Summe ist das Ergebnis eher eine Obergrenze als eine Untergrenze. Wer Kinder hat oder Sonderausgaben geltend macht, zahlt in der Regel weniger.
Die Umsatzsteuer ist von der Einkommensteuer getrennt und hier nicht Thema. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist bis zu einer bestimmten Jahresumsatzgrenze davon befreit, kann dann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Die aktuelle Grenze und die Details findest du beim USP.